Allgemeine Geschäftsbedingungen der YOGARIA – Einzelunternehmen Mag. (FH) Klaudia Zehetner

  1. ALLGEMEIN

Gegenstand dieser Geschäftsbedingungen sind alle Angebote und Dienstleistungen des von Frau Mag. (FH) Klaudia Zehetner betriebenen Yogastudios in Wien 1080, Lederergasse 21a/Top 1, nachfolgend nur „Yogaria“ genannt. Mit der Nutzung eines Angebotes oder einer Dienstleistung akzeptiert die Kundin diese Geschäftsbedingungen vorbehaltlos.

Das Yogastudio bietet Unterricht im Rahmen von Kursen, Online-Kursen, Seminaren, Workshops und Privatstunden.

Männer und Frauen werden gleichermaßen als Kundinnen, Yogalehrerinnen und Ärztinnen bezeichnet.

  1. NUTZUNGSRECHT

Die Kundinnen können die Räumlichkeiten des Yogastudios und die seinem Betrieb dienenden Einrichtungen, während der Kurszeiten unter Beachtung der Hausordnung nutzen. Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar.

Alle Leistungen der Yogaria stehen grundsätzlich allen Interessierten offen. Ein Rechtsanspruch auf die Inanspruchnahme von Leistungen besteht jedoch nicht. Sofern für eine bestimmte Leistung besondere persönliche Bedingungen vorausgesetzt sind, müssen diese von den Kunden erfüllt werden. Die Yogaria behält sich vor, Interessierte vor Erbringung der Leistung ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. das Vertragsverhältnis wegen Nichterfüllung von Teilnahmevoraussetzungen nachträglich zu kündigen.

  1. BEDINGUNGEN FÜR DEN YOGAUNTERRICHT

Folgende Bedingungen gelten für Yogastunden, Online-Kurse, Kurse, Seminare, Workshops und Privatstunden, die von der Yogaria durchgeführt werden.

3.1 Voraussetzungen

Die Kundinnen erklären verbindlich mit ihrer Anmeldung, dass sie physisch gesund und psychisch stabil, sowie den einschlägigen körperlichen und geistigen Anforderungen gewachsen ist. Die angebotenen Leistungen verstehen sich nicht als Therapie- oder Heilprogramm. Sie ersetzen in keiner Weise eine ärztliche Versorgung oder Verordnung von Medikamenten. Im Zweifelsfall ist eine Ärztin zu konsultieren.

3.2 Gesundheitszustand & Haftungsausschluss der Kundinnen

Die Kundinnen nehmen die nachstehenden Hinweise und Trainingsbedingungen in rechtlich bindender Weise zur Kenntnis.

1) Die Kundinnen haben vor der Yogaeinheit dem Lehrpersonal alle Verletzungen und Operationen der letzten Jahre oder chronische bzw. akute gesundheitliche Probleme (vor allem Wirbelsäule), bekanntgegeben, damit im Unterricht darauf Rücksicht genommen werden kann. (siehe hierzu auch Datenschutzbestimmungen). Auch Schwangerschaft ist jeweils vor Stundenbeginn unbedingt bekanntzugeben.

2) Die Kundinnen bestätigen, dass sie sich innerhalb der letzten sechs Monate vor Beginn des Yoga Trainings einer ärztlichen Kontrolle unterzogen haben, wobei diese ergeben hat, dass keine medizinischen sowie gesundheitlichen Bedenken gegen das beabsichtigte Yogatraining sowie die hierbei vorgesehenen Übungen bestehen.

3) Die Kundinnen nehmen zur Kenntnis, dass alle im Rahmen des Yoga Trainings stattfindenden Übungen grundsätzlich auf eigenes Risiko durchgeführt werden und somit für allfällige Verletzungen oder gesundheitlich nachteilige Folgen keine wie immer geartete Haftung übernommen wird.

4) Die Kundinnen verpflichten sich ausdrücklich, allfällige im Rahmen des Trainings eintretende gesundheitliche Beeinträchtigungen unverzüglich der Lehrerin bekannt zu geben und schriftlich zu dokumentieren, damit das Training in diesem Fall rechtzeitig und sachgerecht geändert werden kann. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung ist ebenfalls jegliche Haftung der Yogaria sowie des Lehrpersonals ausgeschlossen.

3.3 An- und Abmeldung 

Die Registrierung für alle Stunden erfolgt über den Online-Stundenplan und ist bis 30 Minuten vor der jeweiligen Yogaeinheit möglich. (für externe Buchungsplattformen zB MyClubs gelten die entsprechenden Fristen gemäß Anbieter)

Die Kunden können – ohne Platzgewähr – auch unangemeldet an den Stunden teilnehmen.

Die Anmeldungen werden in der Reihe ihres Eingangs berücksichtigt. Ist eine Stunde bereits voll besetzt, gibt es über das Buchungstool der Eversports-App die Möglichkeit, sich auf eine Warteliste setzen zu lassen. Bei Stornierung einer Buchung wird die nächste Kundin aus der Warteliste informiert.

Reservierungen, die weniger als 1 Stunden vor Beginn der Stunde storniert werden, werden trotzdem verrechnet. (für externe Buchungsplattformen zB MyClubs gelten die entsprechenden Fristen gemäß Anbieter)

Die Räumlichkeiten des Yogastudios haben eine mit grundsätzlich 14 Personen begrenzte Teilnehmerinnen Kapazität. Die Yogaria behält sich vor, den Raum auch mit mehr Teilnehmerinnen zu belegen, wenn eine Ausnahmesituation dies erfordert.

3.4 Eintreffen vor Yogaeinheiten

Die Yogaria öffnet spätestens 15 Minuten vor der Einheit und wird mit Beginn der Yogaeinheit pünktlich verschlossen, damit die Yogaeinheit ungestört verlaufen kann. Um ein rechtzeitiges Eintreffen wird daher gebeten. Für Zuspätkommende besteht kein Anspruch auf Teilnahme an einer bereits laufenden Einheit.

3.5 Teilnahmeobliegenheit, Ausschluss von Yogaeinheiten

Die Kundinnen sind zur regelmäßigen und konstruktiven Teilnahme an den jeweiligen Yogastunden aufgerufen. Absenzen liegen ausnahmslos im Verantwortungsbereich der Kundinnen und begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung von monatlichen Teilnahmegebühren.

Während des Aufenthalts im Yogastudio findet die ausgehängte Hausordnung Anwendung. Die Yogaria behält sich vor, Kundinnen in besonderen Fällen, z.B. wegen nachhaltiger Störung, von der Kursteilnahme auszuschließen. Für diesen Fall erfolgt keine Erstattung von Teilnahmegebühren. Ein ggf. zu verantwortender Schaden ist von der betroffenen Kundin zu ersetzen.

3.6 Absage, Abbruch, Änderungen

Die Yogaria behält sich vor, eine Kurseinheit bzw. einen ganzen Kurs aus wichtigem Grund kurzfristig zu verschieben, zu unterbrechen oder ausfallen zu lassen. Ein Schadenersatzanspruch wird nicht begründet, wenn die Anzahl der wöchentlich verfügbaren Yogakurse 10 Stunden nicht untersteigt.

Die Yogaria weist darauf hin, dass Inhalt und Ablauf von Kursen oder der Yogalehrerin bei Erfordernis kurzfristig – bei grundsätzlicher Wahrung des Gesamtcharakters des Kurses – geändert werden kann. Dies berechtigt die Kundin nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Ein Schadenersatzanspruch wird ausgeschlossen.

  1. MITGLIEDSCHAFTEN

4.1 Vertragslaufzeiten

Die Vertragslaufzeiten der Monatsmitgliedschaften sind je nach gewähltem Paket unterschiedlich. Sie werden für jeweils 6 oder 12 Monate abgeschlossen. Die Verträge verlängern sich automatisch um die jeweilige Vertragslaufzeit, wenn sie nicht bis spätestens 1 Monat vor Vertragsende schriftlich (per Email ist ausreichend) gekündigt wurden.

Sollte es zwischen dem Abschluss der Mitgliedschaft und der automatischen Verlängerung des Vertrages zu einer Preiserhöhung gekommen sein, wird der Preis der Mitgliedschaft ab dem Zeitpunkt des Beginns des Folgevertrags automatisch auf den aktuellen Preis angepasst.

Einführungsangebote gelten einmalig und nur für Neukunden. Die Yogaria behält sich vor, die Anzahl der Kundinnen mit diesem Tarif pro Klasse zu beschränken.

10er-Block: Gültigkeitsdauer 12 Monate ab Kauf.

5er-Block: Gültigkeitsdauer 6 Monate ab Kauf.

Die je Mitgliedschaftsvertrag geregelte Anzahl an Teilnahmen pro Monat (5/10/unlimitiert) ist je Kalendermonat aufgeteilt, und mögliche nicht-konsumierte Einheiten können nicht auf die Folgemonate übertragen werden. Mitgliedschaften sowie alle weiteren Produkte sind nicht übertragbar. Generell ist eine Gutschrift für nicht konsumierte Einheiten nicht möglich.

Die Yogaria behält sich vor, Änderungen des Kursplans vorzunehmen, welche im Online Stundenplan veröffentlicht werden.

Mitgliedschaftsverträge werden ausnahmslos mit volljährigen Personen geschlossen. Minderjährige werden durch Ihre Eltern vertreten.

4.2 Kündigung der Mitgliedschaft

Eine Kündigung der Mitgliedschaft wird nur in schriftlicher Form, per E-Mail an info@yogaria.at, akzeptiert und schriftlich bestätigt.

Sollte es notwendig werden, den monatlichen Mitgliedsbeitrag mittels Mahnung einfordern zu müssen, werden zusätzlich Mahn- bzw. Bearbeitungskosten in der Höhe von 10,00 Euro verrechnet.

4.3 Ruhen der Mitgliedschaft

4.3.1 Schwangerschaft oder Krankheit

Bei Schwangerschaft oder Krankheit der Kundinnen, kann der Vertrag innerhalb von 2-3 Werktagen ruhend gestellt werden und bleibt dies dann auch bis zum Ende der Schwangerschaft/Mutterschutz oder der Krankheit. Es ist ein entsprechendes ärztliches Attest vorzulegen. Der monatliche Einzieher wird zum nächstmöglichen Termin beendet und mögliche nichtkonsumierte Zeiten können bei Wiedereinstieg gratis aufgebraucht werden.

4.3.2 Ruhephase Urlaub

Die Kundinnen haben die Möglichkeit, die Mitgliedschaft für eine Zeitspanne von einmal 14 aufeinanderfolgenden Tagen bei einer Mitgliedschaft von 6 Monaten ruhend zu stellen. Bei einer Mitgliedschaft von 12 Monaten kann diese sogar zweimal für jeweils 14 Tage ruhend gestellt werden. Der Antrag auf Ruhendstellung hat im Voraus mindestens aber 1 Tag vor Beginn der Ruhezeit schriftlich (per Email ist ausreichend) zu erfolgen. Der monatliche Einzieher läuft unverändert weiter und der Vertrag verlängert sich um die entsprechende Ruhezeit gratis nach hinten.

  1. HAFTUNG

Die Teilnahme an den Yogaeinheiten (Onlinestunden, Stunden, Kurse, Workshops etc.) erfolgt auf eigene Gefahr. Schadenersatzansprüche sind im gesetzlich zulässigen Ausmaß ausgeschlossen. Die Yogaria übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände, Gesundheitsschäden sowie Unfälle jeglicher Art während und nach der Veranstaltung gegenüber Kundinnen und Dritten. Eltern haften für ihre Kinder.

Die von der Yogaria durchgeführten Einheiten sind nicht als Ersatz für eine ärztliche Beratung oder Behandlung durch ausgebildete und anerkannte Therapeuten anzusehen.

Nachweislich qualifizierte Yogalehrerinnen führen die einzelnen Leistungen professionell und gewissenhaft nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Ausführung durch und sind dabei um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte und der im Rahmen ihrer Leistungen zur Verfügung gestellten Daten und Informationen bemüht. Eine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen kann jedoch nicht übernommen werden. Haftungsansprüche gegenüber der Yogaria, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der Yogaria kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

  1. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Zahlungsverzug tritt ein, wenn Forderungen nicht innerhalb einer gesetzten Frist von 7 Tagen beglichen werden. Etwaige Bearbeitungsgebühren und gerichtliche Mahngebühren trägt die Kundin in vollem Umfang. Im Falle des Zahlungsverzugs ist die Yogaria berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Die Monatsmitgliedschaften werden automatisch über ein SEPA Lastschriftverfahren (Creditor ID AT35ZZZ00000064102 lautend auf Mag. (FH) Klaudia Zehetner) am Monatsanfang (zw. 1. und 5. des Monats) vom Bankkonto eingezogen. Alle sonstigen Leistungen sind in bar vor Ort, mittels Überweisung oder per Onlinebezahlung über das Buchungssystem zu begleichen.

  1. HAUSORDNUNG

Die Kundeninnen haben sich nach den Weisungen der Leitung der Yogaria zu richten. Die Hausordnung ist zu beachten. Die Yogaria ist berechtigt, eine Kundin bei einem groben Verstoß gegen die im Studio ausgehängte Hausordnung, die Anstandsregeln oder die allgemeinen Hygienevorschriften fristlos zu kündigen. In diesem Fall wird der schon bezahlte Beitrag nicht zurückerstattet. Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

  1. VERSCHWIEGENHEIT, DATENSCHUTZ

Personen- und firmenbezogene Kundinnen-Daten werden unter Berücksichtigung der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) erhoben, gespeichert und verarbeitet. Alle Details zur Umsetzung finden Sie in den Yogaria Datenschutzbestimmungen. Im Zuge der Teilnahme am Yogaunterricht bekannt gewordene vertrauliche Informationen der Kundinnen werden streng vertraulich behandelt.

  1. ZUSTIMMUNGSERKLÄRUNG

Durch das Setzen des Häkchens im Zuge einer Onlinebuchung bei Eversports bestätigt die Kundin, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Yogaria gelesen wurden. Bei einer Vor-Ort-Buchung oder einer Buchung über einen externen Partner, bestätigt die Kundin durch persönliche Zustimmung im Zuge der Anmeldung durch die jeweilige Yogalererin, dass die AGB der Yogaria gelesen wurden.

  1. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformklausel. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt (Salvatorische Klausel). An Stelle der ganz oder teilweise unwirksamen Regelung gilt, soweit rechtlich zulässig, eine andere angemessene Regelung, welche wirtschaftlich im Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht im Gerichtssprengel Wien 8.

Stand 03.2020